
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker (Psychotherapie)
§ 1 Anwendung der AGB
1. |
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) und dem Klienten
(der Lesbarkeit halber nachfolgend nur in der männlichen Form aufgeführt) als Behandlungsvertrag
im Sinne des §§ 611 BGB, falls zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.
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2. |
Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Klient das Angebot der Heilpraktikerin (Psychotherapie), die
Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an sie bezüglich Beratung, Diagnose und
Therapie wendet.
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3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen,
wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf, wenn es
Gründe für Gewissenskonflikte geben könnte oder wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht besteht. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung bzw. Beendigung erbrachten
Leistungen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) erhalten.
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§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie alle ihre
erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung,
Diagnose und Therapie anwendet.
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2. |
Es werden von der Heilpraktikerin (Psychotherapie) vorrangig Methoden der Hypnosetherapie anwendet. Es können Methoden
angewendet werden, die nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert
werden. Soweit der Klient die Anwendung solcher Methoden ablehnt, hat er das der Heilpraktikerin (Psychotherapie) gegenüber
zu erklären. Alle angewandten Leistungen werden vorher besprochen.
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3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
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§ 3 Mitarbeit des Klienten
1. |
Die Mitarbeit des Klienten ist nicht verpflichtend. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie)
kann aber die Behandlung beenden, wenn kein Vertrauensverhältnis besteht, wenn der Klient notwendige Aussagen
bez. Anamnese oder Diagnose nicht erteilt oder Beratungsinhalte verneint und dadurch Therapiemaßnahmen
nicht durchgeführt werden können.
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§ 4 Honorarvereinbarung
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Es gelten die Honorarsätze,
die in der Preisliste bzw. auf der Website der Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgeführt sind, außer es
sind individuelle Honorare mit dem einzelnen Klienten vereinbart worden. Alle anderen Gebührenordnungen oder
–verzeichnisse gelten nicht.
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2. |
Die Honorare sind nach jedem Termin vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung, per Überweisung nach Erhalt einer
Rechnung oder per Direktüberweisung mit einem Kartenlesegerät zu begleichen. Die ausgestellten Rechnungen
enthalten neben Namen und Anschrift des Klienten den Behandlungszeitraum, die Leistungsart und die Diagnosestellung
Der Klient hat mitzuteilen, wenn einzelne Punkte nicht in der Rechnung erscheinen sollen.
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3. |
Die Tätigkeiten der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Bereich der Psychotherapie unterliegen dem Heilpraktikergesetz
und sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 UST.
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4. |
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen Heilpraktiker (Psychotherapie) keine Arzneimittel verschreiben bzw. abgeben.
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5. |
Freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder andere freiverkäufliche Mittel, die von der
Heilpraktikerin (Psychotherapie) empfohlen worden und vom Klienten in Apotheken oder einschlägigen Verkaufsstellen
erworben werden, stellen ein Direktgeschäft dar, das nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst
sind und auch auf die Honorargestaltung der Heilpraktikerin (Psychotherapie) keinen Einfluss haben.
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6. |
Die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen freiverkäuflichen Produkten ist der Heilpraktikerin (Psychotherapie)
oder dem mit ihr verbundenen Unternehmen erlaubt. Diese Produkte dürfen von der Heilpraktikerin (Psychotherapie) in einer
Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
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§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt keine Direktabrechnungen mit Dritten durch, sondern nur direkt mit
dem Klienten. Die Honorarabrechnungen gemäß § 4 bleiben von möglichen Erstattungen des
Honorars unberührt.
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2. |
Angaben über Erstattungsmöglichkeiten durch Dritte sind unverbindlich und immer mit der Empfehlung
verbunden, sich direkt mit den verantwortlichen Stellen in Verbindung zu setzen.
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3. |
Die üblichen Erstattungssätze gelten nicht als das vereinbarte Honorar gemäß § 4
und die Behandlungen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) sind nicht auf erstattungsfähige Leistungen
beschränkt.
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§ 6 Vertraulichkeit
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt Auskünfte an
Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
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2. |
Punkt 1 trifft nicht zu, wenn die Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur
Weitergabe der Daten verpflichtet ist. Sie ist auskunftspflichtig bei der Meldepflicht bestimmter Diagnosen
oder bei behördlicher oder gerichtlicher Anordnung. Dies gilt auch für Auskünfte an Sorgeberechtigte,
aber nicht an Ehepartner oder andere Familienangehörige. Punkt 1 ist zudem nicht anwendbar, wenn in Zusammenhang
mit der Beratung, Diagnose und Behandlung persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung erfolgen
und sie sich mit der Verwendung der dafür notwendigen Tatsachen entlasten kann.
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3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt Dokumentationen über ihre Tätigkeiten und Leistungen.
Der Klient darf diese Handakte nicht verlangen, außer die Sachlage in Punkt 2 trifft zu.
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4. |
Sollte der Klient eine Behandlungsakte verlangen, wird sie ihm kostenpflichtig aus der Handakte erstellt.
Originale aus der Handakte werden der angeforderten Behandlungsakte in Kopie mit dem entsprechenden Vermerk
beigefügt.
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§ 7 Terminvereinbarungen
1. |
Vor dem ersten verbindlichen Termin findet immer eine vorherige telefonische Absprache statt.
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§ 8 Ablauf der Behandlung
1. |
Die Erstsitzung dauert in der Regel 2–3 Stunden und beinhaltet ein ausführliches Vorgespräch, die
Klärung aller offenen Fragen seitens des Klienten und der Heilpraktikerin (Psychotherapie), die Festlegung des
Zeitplans und der Kosten sowie die erste Leistungserbringung in Form der psychotherapeutischen Behandlung.
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§ 9 Kostenübernahme
1. |
Als Kunde/Kundin einer gesetzlichen Krankenkasse sind Klienten bei mir Selbstzahler/–in und sollten sich
eigenverantwortlich vor Beginn der Behandlung dort erkundigen, ob ihre private Zusatzversicherung oder die Beihilfe
die Kosten für Heilpraktiker bzw. Psychotherapiekosten ganz oder teilweise übernimmt. Auch Kunden privater
Krankenversicherungen sollten sich vorab über die Modalitäten einer Kostenübernahme eigenverantwortlich
erkundigen.
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§ 10 Salvatorische Klausel
1. |
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ungültig oder nichtig sein oder werden, ist damit die Wirksamkeit und Gültigkeit des Behandlungsvertrages
insgesamt nicht betroffen.
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