Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker (Psychotherapie)
§ 1 Anwendung der AGB
1. |
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) und dem Klienten (der Lesbarkeit halber nachfolgend nur in der männlichen Form aufgeführt) als Behandlungsvertrag im Sinne des §§ 611 BGB, falls zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. |
2. |
Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Klient das Angebot der Heilpraktikerin (Psychotherapie), die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an sie bezüglich Beratung, Diagnose und Therapie wendet. |
3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf, wenn es Gründe für Gewissenskonflikte geben könnte oder wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht besteht. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung bzw. Beendigung erbrachten Leistungen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) erhalten. |
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie alle ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie anwendet. |
2. |
Es werden von der Heilpraktikerin (Psychotherapie) vorrangig Methoden der Hypnosetherapie anwendet. Es können Methoden angewendet werden, die nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung solcher Methoden ablehnt, hat er das der Heilpraktikerin (Psychotherapie) gegenüber zu erklären. Alle angewandten Leistungen werden vorher besprochen. |
3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. |
§ 3 Mitarbeit des Klienten
1. |
Die Mitarbeit des Klienten ist nicht verpflichtend. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) kann aber die Behandlung beenden, wenn kein Vertrauensverhältnis besteht, wenn der Klient notwendige Aussagen bez. Anamnese oder Diagnose nicht erteilt oder Beratungsinhalte verneint und dadurch Therapiemaßnahmen nicht durchgeführt werden können. |
§ 4 Honorarvereinbarung
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Es gelten die Honorarsätze, die in der Preisliste bzw. auf der Website der Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgeführt sind, außer es sind individuelle Honorare mit dem einzelnen Klienten vereinbart worden. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. |
2. |
Die Honorare sind nach jedem Termin vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung, per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung oder per Direktüberweisung mit einem Kartenlesegerät zu begleichen. Die ausgestellten Rechnungen enthalten neben Namen und Anschrift des Klienten den Behandlungszeitraum, die Leistungsart und die Diagnosestellung Der Klient hat mitzuteilen, wenn einzelne Punkte nicht in der Rechnung erscheinen sollen. |
3. |
Die Tätigkeiten der Heilpraktiker (Psychotherapie) im Bereich der Psychotherapie unterliegen dem Heilpraktikergesetz und sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 14 UST. |
4. |
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen Heilpraktiker (Psychotherapie) keine Arzneimittel verschreiben bzw. abgeben. |
5. |
Freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder andere freiverkäufliche Mittel, die von der Heilpraktikerin (Psychotherapie) empfohlen worden und vom Klienten in Apotheken oder einschlägigen Verkaufsstellen erworben werden, stellen ein Direktgeschäft dar, das nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst sind und auch auf die Honorargestaltung der Heilpraktikerin (Psychotherapie) keinen Einfluss haben. |
6. |
Die Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen freiverkäuflichen Produkten ist der Heilpraktikerin (Psychotherapie) oder dem mit ihr verbundenen Unternehmen erlaubt. Diese Produkte dürfen von der Heilpraktikerin (Psychotherapie) in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. |
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt keine Direktabrechnungen mit Dritten durch, sondern nur direkt mit dem Klienten. Die Honorarabrechnungen gemäß § 4 bleiben von möglichen Erstattungen des Honorars unberührt. |
2. |
Angaben über Erstattungsmöglichkeiten durch Dritte sind unverbindlich und immer mit der Empfehlung verbunden, sich direkt mit den verantwortlichen Stellen in Verbindung zu setzen. |
3. |
Die üblichen Erstattungssätze gelten nicht als das vereinbarte Honorar gemäß § 4 und die Behandlungen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) sind nicht auf erstattungsfähige Leistungen beschränkt. |
§ 6 Vertraulichkeit
1. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt Auskünfte an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. |
2. |
Punkt 1 trifft nicht zu, wenn die Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist. Sie ist auskunftspflichtig bei der Meldepflicht bestimmter Diagnosen oder bei behördlicher oder gerichtlicher Anordnung. Dies gilt auch für Auskünfte an Sorgeberechtigte, aber nicht an Ehepartner oder andere Familienangehörige. Punkt 1 ist zudem nicht anwendbar, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose und Behandlung persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung erfolgen und sie sich mit der Verwendung der dafür notwendigen Tatsachen entlasten kann. |
3. |
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt Dokumentationen über ihre Tätigkeiten und Leistungen. Der Klient darf diese Handakte nicht verlangen, außer die Sachlage in Punkt 2 trifft zu. |
4. |
Sollte der Klient eine Behandlungsakte verlangen, wird sie ihm kostenpflichtig aus der Handakte erstellt. Originale aus der Handakte werden der angeforderten Behandlungsakte in Kopie mit dem entsprechenden Vermerk beigefügt. |
§ 7 Terminvereinbarungen
1. |
Vor dem ersten verbindlichen Termin findet immer eine vorherige telefonische Absprache statt. |
§ 8 Ablauf der Behandlung
1. |
Die Erstsitzung dauert in der Regel 2–3 Stunden und beinhaltet ein ausführliches Vorgespräch, die Klärung aller offenen Fragen seitens des Klienten und der Heilpraktikerin (Psychotherapie), die Festlegung des Zeitplans und der Kosten sowie die erste Leistungserbringung in Form der psychotherapeutischen Behandlung. |
§ 9 Kostenübernahme
1. |
Als Kunde/Kundin einer gesetzlichen Krankenkasse sind Klienten bei mir Selbstzahler/–in und sollten sich eigenverantwortlich vor Beginn der Behandlung dort erkundigen, ob ihre private Zusatzversicherung oder die Beihilfe die Kosten für Heilpraktiker bzw. Psychotherapiekosten ganz oder teilweise übernimmt. Auch Kunden privater Krankenversicherungen sollten sich vorab über die Modalitäten einer Kostenübernahme eigenverantwortlich erkundigen. |
§ 10 Salvatorische Klausel
1. |
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, ist damit die Wirksamkeit und Gültigkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht betroffen. |